Übergang in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule
 
Hessisches Schulgesetz  §77 Absatz 3
Empfehlung der Grundschule 
Bei der Wahl des weiterführenden Bildungsganges haben die Eltern Anspruch auf eingehende Beratung. Sie teilen ihre Entscheidung der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer der abgebenden Jahrgangsstufe mit. Erfolgt die Wahl des weiterführenden Bildungsganges durch die Wahl der Realschule oder des Gymnasiums oder der entsprechenden Zweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule, so nimmt die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters dazu schriftlich Stellung. Die Stellungnahme muss eine Empfehlung für den Bildungsgang oder die Bildungsgänge enthalten, für den oder für die die Eignung der Schülerin oder des Schülers nach Massgabe des Abs. 2 gegeben ist. Wird dabei dem Wunsch der Eltern widersprochen, so ist ihnen eine erneute Beratung anzubieten. Halten die Eltern ihre Entscheidung aufrecht, so erfolgt die Aufnahme in den gewählten Bildungsgang.
  
Hessisches Schulgesetz  §75 Absatz 3
Querversetzung 
Schülerinnen und Schüler, die die fünfte Jahrgangsstufe der Realschule, des Gymnasiums oder die entsprechenden Schulzweige schulformbezogener Gesamtschulen besuchen, obwohl die Klassenkonferenz der Grundschule eine Empfehlung für einen anderen weiterführenden Bildungsgang erteilt hatte (§ 77 Abs. 3) und deren Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht erwarten lassen, können am Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres in eine andere Schulform versetzt werden (Querversetzung). . . . . Der Widerspruch gegen eine Versetzungsentscheidung nach dieser Bestimmung hat keine aufschiebende Wirkung.
  
Soweit das Hessische Schulgesetz. Auf eine Realschule oder ein Gymnasium kommt man also in der Regel nur mit der "Empfehlung" der Grundschule. Diese "Empfehlung" gibt die Grundschule ab, nachdem sie die Kinder dreieinhalb Jahre betreut und unterrichtet hat.

Aber: Von den für das Gymnasium empfohlenen SchülerInnen erreichen nur rund 35% die Oberstufe (Sekundarstufe II), und von denen wiederum erreichen nicht alle das Abitur. Von den für die Realschule empfohlenen SchülerInnen erreicht nur rund die Hälfte den Mittleren Bildungsabschluss. Andererseits wechseln rund 13% der RealschülerInnen nach dem Abschluss auf ein Gymnasium. Statistisch nicht erfasst sind die vielen Hauptschüler, die einen mittleren Abschluss erreichen könnten, wären sie gleich auf eine Realschule gegangen. Das bedeutet, rund 80% der "Empfehlungen" der Grundschule sind falsch. Die meisten der betroffenen SchülerInnen werden nach unten durchgereicht, vom Gymnasium zur Realschule, von der Realschule zur Hauptschule. Sie haben am Ende ihrer Schulzeit eine Bildungsphase hinter sich geprägt von Misserfolgen, Frustration, Demotivation und dem Makel des Versagens. Ein Teil dieser Jugendlichen verliert den Tritt, und die Kosten dieser "Null-Bock"-Generation für unsere Gesellschaft sind immens und nicht zu beziffern. Da stellt sich doch die Frage nach der Qualität dieser "Empfehlungen".

Ausserdem: Im Land Berlin geht die Grundschule bis zum Ende der sechsten Klasse. Die Kinder werden dort sechs Jahre gemeinsam unterrichtet, und der Übergang zu den weiterführenden Schulen findet mit der siebten Klasse statt. Dort liegt die Fehlerquote der "Empfehlungen" bei nur 27%. Das bedeutet, je später die Selektion stattfindet, um so genauer ist die Einschätzung des Bildungspotenzials des Kindes.

Merke: Die "Empfehlung" nach dreieinhalb Grundschuljahren ist keine Aussage über die Qualitäten und Fähigkeiten des Kindes. Das Erstellen der "Empfehlung" ist ein Verwaltungsvorgang, den das gegliederte Schulsystem braucht, um die einzelnen Bildungsgänge (Haupt-, Realschule oder Gymnasium) möglichst durchgängig mit Schülern zu bestücken. Und genau aus diesem Grund macht sich niemand Gedanken über die hohe Fehlerquote der "Empfehlungen" der Grundschule. Das wäre aber bitter nötig, denn sie prägen oder verbauen immerhin den weiteren Bildungsweg des Kindes. Den Eltern aber wird suggeriert, die "Empfehlung" wäre die Essenz schulischer Pädagogik.

Besser wäre eine Schulform, in der die Bildungsziele offen bleiben und somit die "Empfehlung" der Grundschule überflüssig wird. In der die SchülerInnen den Abschluss erreichen, der ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten und den sich im Laufe der Jahre wandelnden Neigungen entspricht. Derzeit gibt es eine solche Schulform nur als Integrierte Gesamtschule (IGS).


18062003