Das Auswahlverfahren für die weiterführenden Schulen 2005/06

  1. Was kann ich tun, was muss ich tun
  2. IGS abgelehnt, was nun?

Was kann ich tun, was muss ich tun?

       
  Wie geht es weiter nach der Grundschule?
  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Zunächst müssen Sie sich überlegen, welches Bildungssystem (traditionell gegliedert oder IGS) Sie für Ihr Kind für das Richtige halten.

Entscheiden Sie sich für das gegliederte Bildungssystem, erhält Ihr Kind von der Grundschule eine "Empfehlung" für einen Bildungsgang (Haupt-, Realschule, Gymnasium). Sind Sie mit dieser Empfehlung einverstanden, können Sie Wunschschulen des entsprechenden Bildungsganges in den Vordruck eintragen. Die Verteilungskonferenz (nur für das gegliederte Schulsystem) wird dann versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Auf jeden Fall kommt Ihr Kind auf eine Schule des empfohlenen Bildungsganges im Wiesbadener Stadtgebiet.

Sind Sie mit der Empfehlung der Grundschule nicht einverstanden, und möchten Sie für Ihr Kind einen höheren Bildungsgang, wird die Grundschule in persönlichen Gesprächen versuchen, Sie umzustimmen. Da nach dem Hessischen Schulgesetz der Elternwille massgebend ist, können Sie trotz der Gespräche weiterhin auf einen höheren Bildungsgang als dem empfohlenen bestehen (z. B. Gymnasium statt Realschule). Dann wird Ihr Kind einer Schule mit dem von Ihnen gewünschten Bildungsgang zugewiesen. Eine Wunschschule wird da nicht berücksichtigt. In einem solchen Fall ist aber eine Querversetzung möglich.

Querversetzung: Die Schule des von Ihnen gewünschten höheren Bildungsgangs prüft in den ersten Monaten, ob Ihr Kind den abweichend von der Empfehlung der Grundschule höheren Anforderungen genügt. Stellt die Schule fest, dass das nicht der Fall ist, wird Ihr Kind noch vor Ende des laufenden Schuljahres (meistens nach sechs Monaten) in die fünfte Klasse einer Schule mit dem nächst niedrigeren Bildungsgang verwiesen. Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich.

  Entscheiden Sie sich für eine Integrierte Gesamtschule, gilt wegen der unbefriedigenden IGS-Situation in dieser Stadt die gleiche Regel wie beim Lotto: Wenn Sie gewinnen wollen, müssen Sie spielen - wenn Sie spielen, haben Sie noch nicht gewonnen. Wenn Ihr Kind an einer IGS weiter ausgebildet werden soll, müssen Sie auf dem Vordruck Ihr Kreuzchen bei "Integrierte Gesamtschule" machen (und sonst nichts, auf keinen Fall bei "Schulwunsch" den Namen einer Realschule oder eines Gymnasiums angeben). Da die Festlegung des Kindes auf einen bestimmten Bildungsgang in der IGS erst später (8./9. Kl.) stattfindet, wird seitens der Grundschule keine "Empfehlung" ausgesprochen.

Dann können zwei Situationen entstehen:
1. Ihr Kind erhält einen Platz an einer
IGS. Es gehört dann zu den rund 550 Schülern, denen eine schülergerechte und erfolgreiche Schulzeit bevorsteht. Die aufnehmende IGS wird sich mit den Eltern Ende Mai in Verbindung setzen.

2. Ihr Kind erhält keinen IGS-Platz. In diesem Fall erhalten Sie Ende April von der Grundschule eine Einladung zu einem weiteren Gespräch, in dem jetzt eine "Empfehlung" für einen traditionellen Bildungsgang ausgesprochen werden soll. Sie müssen dem nicht zustimmen und können diese Empfehlung ablehnen. Stimmen Sie der Empfehlung zu, läuft das Verfahren wie links beschrieben.

Lehnen Sie die Empfehlung ab, können Sie den Bildungsgang Ihres Kindes (Realschule oder Gymnasium) selbst wählen. Ihre Entscheidung wird dann in der Verteilungskonferenz berücksichtigt. Eine Querversetzung (siehe links) ist in diesem Fall ausgeschlossen, und Ihr Kind durchläuft die normale Selektion (bei schlechten Noten Nachhilfe und evtl. Wiederholung der 5. Klasse).

  
Einige Hinweise zum besseren Verständnis: das Hessische Schulgesetz betont ausdrücklich den Elternwillen beim Übergang auf die weiterführenden Schulen. Dieser Elternwille wird aber durch die Instrumente "Empfehlung" und "Querversetzung" ausgehöhlt. Die Schulbehörden erhalten sich damit die Möglichkeit der Schülersteuerung, was die Schule und den Bildungsgang angeht. Aus Sicht des gegliederten Schulsystems mag das sinnvoll erscheinen. Warum einen Gymnasiumsplatz belegen mit einem Kind, das ein/zwei Schuljahre später das Gymnasium in Richtung Realschule verlässt? Gleichzeitig aber werden die Bildungs-Chancen von Tausenden Kindern beschnitten und ihr Bildungsweg auf diese Weise vorgezeichnet.
Wenn Sie auf dem Formular "Weiterführende Schulen" das Kreuzchen bei IGS gemacht haben und unter "gewünschte Schule" als Zweit- oder Drittwunsch eine Schule des gegliederten Schulsystems (Realschule/Gymnasium) angeben, brauchen Sie trotzdem die Empfehlung der Grundschule auf der Rückseite des Formulars. Damit kann bei der Nichtberücksichtigung an einer IGS der Vordruck gleich an die Verteilungskonferenz weitergeleitet werden.
  
Die ausgefüllten Vordrucke müssen bis Mitte März 04 von der Grundschule dem Schulamt überstellt werden, lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen. Die Meinung der Grundschule über die Qualität Ihres Kindes bildet sich nicht in den letzten zwei Wochen. Die Grundschule hat ja reichlich drei Jahre Zeit gehabt, Ihr Kind zu bewerten.
Treffen Sie als Eltern Ihre Entscheidung erst, wenn Sie alle Informationen, die Sie benötigen, zusammen haben und sich Ihrer Sache sicher sind. Es geht immerhin um die Zukunft Ihres Kindes. 

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IGS abgelehnt, was nun? 

 

An die Eltern der Viertklässler, die Ende April 05 die IGS-Absage erhalten haben.

 
 

Die Grundschule hat Ihnen den Antrag „Weiterführende Schulen“ zurückgegeben und Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Kind wegen fehlender Plätze an einer Integrierten Gesamtschule nicht berücksichtigt worden ist. Was nun?

Sie haben folgende Möglichkeiten:

1.   Sie füllen einen neuen Antrag aus und akzeptieren die „Empfehlung“ der Grundschule (Haupt-, Realschule oder Gymnasium). Dieser Antrag wird der Verteilungskonferenz zugeleitet, als wäre vorher nichts gewesen. Ihr Kind erhält dann einen Platz in einer Schule des empfohlenen Bildungsganges.

2.   Sie sagen der Grundschule eindeutig und unmissverständlich, dass Sie keine „Empfehlung“ wünschen. Sie können dann den Bildungsgang (Haupt-, Realschule oder Gymnasium), den Sie für Ihr Kind für richtig halten, frei wählen. Eine Querversetzung ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird ein neuer Antrag ausgefüllt, die „Empfehlung“ der Grundschule bleibt leer, und der von Ihnen gewünschte Bildungsgang wird eingetragen. Der Antrag geht an die Verteilungskonferenz und Ihr Kind erhält einen Platz an einer Schule des von Ihnen gewünschten Bildungsganges.                 

Bei diesen beiden Möglichkeiten ist es ratsam, dass Sie den Erstantrag an sich nehmen und von dem zweiten Antrag eine Kopie erhalten.

3.  Sie tun gar nichts. Irgendwann wird Ihr Kind auf irgendeiner Liste fehlen und Sie fallen auf. Grundschule oder Schulbehörde werden dann an Sie herantreten und Sie auffordern, sich für eine der beiden oben genannten Möglichkeiten zu entscheiden. Sie werden dann allerdings zum Rebellen und müssen damit rechnen, von den Behörden auch so behandelt zu werden.

4.  Bei dem Gespräch mit der Grundschule beziehen Sie sich auf den Erstantrag und teilen der Grundschule unmissverständlich mit, dass Sie für Ihr Kind einen Platz an einer Integrierten Gesamtschule wollen, dass dieser Anspruch im Hessischen Schulgesetz beschrieben ist, und dass Sie diesen Anspruch gegen den Schulträger (Stadt Wiesbaden) notfalls auf dem Klageweg juristisch durchsetzen werden.

Ist Ihre Drohung glaubhaft und sind Sie ein Einzelfall, hat Ihr Kind Chancen, doch noch einen IGS-Platz zu erhalten. Wegen der momentanen Diskussion und der vielen Ungereimtheiten um das Auswahlverfahren und die Schulentwicklung in dieser Stadt könnte es sein, dass die Schulbehörde, um Aufsehen und nicht kalkulierbare Schwierigkeiten zu vermeiden, per Anordnung eine IGS anweist, Ihr Kind zusätzlich aufzunehmen.

Sind Sie kein Einzelfall, und mehrere Eltern machen mit ihrer Drohung Ernst, bekommt die Stadt Wiesbaden grosse Probleme, deren Lösung und Ende absolut offen sind.

 

Kontakte zur Initiative Pro IGS:

Ebh e.V. (Elternbund Hessen) Kontaktstelle Wiesbaden
Kerstin Geis, Telefon 0611/7247673

GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Wiesbaden
Dorothea Stöver, Telefon 0611/305862

Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschulverband
Landesverband Hessen, Telefon 0611/97014069

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18042004