Was kann ich tun, was muss ich tun?
| Wie geht es weiter nach der Grundschule? | |||||
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Zunächst
müssen Sie sich überlegen, welches Bildungssystem (traditionell
gegliedert oder IGS) Sie für Ihr Kind für das Richtige halten.
Entscheiden Sie sich für das gegliederte Bildungssystem, erhält Ihr Kind von der Grundschule eine "Empfehlung" für einen Bildungsgang (Haupt-, Realschule, Gymnasium). Sind Sie mit dieser Empfehlung einverstanden, können Sie Wunschschulen des entsprechenden Bildungsganges in den Vordruck eintragen. Die Verteilungskonferenz (nur für das gegliederte Schulsystem) wird dann versuchen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Auf jeden Fall kommt Ihr Kind auf eine Schule des empfohlenen Bildungsganges im Wiesbadener Stadtgebiet. Sind Sie mit der Empfehlung der Grundschule nicht einverstanden, und möchten Sie für Ihr Kind einen höheren Bildungsgang, wird die Grundschule in persönlichen Gesprächen versuchen, Sie umzustimmen. Da nach dem Hessischen Schulgesetz der Elternwille massgebend ist, können Sie trotz der Gespräche weiterhin auf einen höheren Bildungsgang als dem empfohlenen bestehen (z. B. Gymnasium statt Realschule). Dann wird Ihr Kind einer Schule mit dem von Ihnen gewünschten Bildungsgang zugewiesen. Eine Wunschschule wird da nicht berücksichtigt. In einem solchen Fall ist aber eine Querversetzung möglich. Querversetzung: Die Schule des von Ihnen gewünschten höheren Bildungsgangs prüft in den ersten Monaten, ob Ihr Kind den abweichend von der Empfehlung der Grundschule höheren Anforderungen genügt. Stellt die Schule fest, dass das nicht der Fall ist, wird Ihr Kind noch vor Ende des laufenden Schuljahres (meistens nach sechs Monaten) in die fünfte Klasse einer Schule mit dem nächst niedrigeren Bildungsgang verwiesen. Ein Einspruch dagegen ist nicht möglich. |
Entscheiden
Sie sich für eine Integrierte Gesamtschule, gilt wegen der
unbefriedigenden IGS-Situation in dieser Stadt die gleiche Regel wie
beim Lotto: Wenn Sie gewinnen wollen, müssen Sie spielen - wenn Sie
spielen, haben Sie noch nicht gewonnen. Wenn Ihr Kind an einer IGS
weiter ausgebildet werden soll, müssen Sie auf dem Vordruck Ihr
Kreuzchen bei "Integrierte Gesamtschule" machen und bei
"Schulwunsch" die IGS Ihrer Wahl angeben (es macht keinen
Sinn, hier den Namen einer Realschule oder eines Gymnasiums anzugeben). Da die Festlegung des Kindes
auf einen bestimmten Bildungsgang in der IGS erst später (8./9. Kl.)
stattfindet, wird seitens der Grundschule keine "Empfehlung"
ausgesprochen.
Dann können zwei Situationen
entstehen: 2. Ihr Kind erhält keinen IGS-Platz. In diesem Fall erhalten Sie Ende April von der Grundschule eine Einladung zu einem weiteren Gespräch, in dem jetzt eine "Empfehlung" für einen traditionellen Bildungsgang ausgesprochen werden soll. Sie müssen dem nicht zustimmen und können diese Empfehlung ablehnen. Stimmen Sie der Empfehlung zu, läuft das Verfahren wie links beschrieben. Lehnen Sie die Empfehlung ab, können Sie den Bildungsgang Ihres Kindes (Realschule oder Gymnasium) selbst wählen. Ihre Entscheidung wird dann in der Verteilungskonferenz berücksichtigt. Eine Querversetzung (siehe links) ist in diesem Fall ausgeschlossen, und Ihr Kind durchläuft die normale Selektion (bei schlechten Noten Nachhilfe und evtl. Wiederholung der 5. Klasse). |
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| Einige
Hinweise zum besseren Verständnis: das Hessische Schulgesetz betont
ausdrücklich den Elternwillen beim Übergang auf die weiterführenden
Schulen. Dieser Elternwille wird aber durch die Instrumente
"Empfehlung" und "Querversetzung" ausgehöhlt. Die
Schulbehörden erhalten sich damit die Möglichkeit der
Schülersteuerung, was die Schule und den Bildungsgang angeht. Aus Sicht
des gegliederten Schulsystems mag eine solche administrative Regelung
sinnvoll erscheinen. Dabei werden aber gleichzeitig die Bildungs-Chancen von Tausenden Kindern beschnitten und ihr
Bildungsweg auf diese Weise vorgezeichnet. Wenn Sie auf dem Formular "Weiterführende Schulen" das Kreuzchen bei IGS gemacht haben und unter "gewünschte Schule" als Zweit- oder Drittwunsch eine Schule des gegliederten Schulsystems (Realschule/Gymnasium) angeben, brauchen Sie auch die Empfehlung der Grundschule auf der Rückseite des Formulars. Damit kann bei der Nichtberücksichtigung an einer IGS der Vordruck gleich an die Verteilungskonferenz der Regelschulen weitergeleitet werden. |
| Die
ausgefüllten Vordrucke müssen bis Mitte März 10 von der Grundschule
dem Schulamt überstellt werden, lassen Sie sich also nicht unter Druck
setzen. Die Meinung der Grundschule über die Qualität Ihres Kindes
bildet sich nicht
in den letzten zwei Wochen. Die Grundschule hat ja reichlich drei Jahre
Zeit gehabt, Ihr Kind zu bewerten. Reden Sie mit dem Grundschullehrer
über die Empfehlung "Integrierte Gesamtschule". Treffen Sie als Eltern Ihre Entscheidung erst, wenn Sie alle Informationen, die Sie benötigen, zusammen haben und sich Ihrer Sache sicher sind. Es geht immerhin um die Zukunft Ihres Kindes. |
Habe ich Einfluss auf die Entscheidung der Schulen?
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Generell "Nein". |
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Die Integrierten Gesamtschulen entscheiden auf einer eigenen Verteilungskonferenz, welchen Kindern welche IGS vorgeschlagen wird. Sie berücksichtigen dabei die Vorgaben des Schulamtes, das Unterrichtskonzept der bisherigen Grundschule, Wünsche nach dem Zusammenbleiben von Geschwistern oder Freunden und einiges mehr. Aber wenn die Schule Eltern und Kind bereits kennt, kann sie auf der Verteilungskonferenz besser entscheiden. Deshalb könnten Sie Folgendes tun: Setzen Sie sich mit der von Ihnen favorisierten IGS in Verbindung. Nehmen Sie die "Tage der offenen Tür" mit Ihrem Kind wahr. Reden Sie mit der Schulleitung oder deren Vertretung und lassen Sie sich das Konzept der Schule erklären. Unabhängig vom Integrierten Unterrichtskonzept setzen die einzelnen IGS´n unterschiedliche Schwerpunkte, z. B. verpflichtender Mittagstisch, Nachmittagsunterricht, freiwillige oder verpflichtende Arbeitsgemeinschaften u. ä. Einige Eltern haben Probleme mit dem Ausdruck und der Form des "Sozialen Lernens". Und G8 gibt es an einer IGS sowieso nicht. Überlegen Sie mit den neuen Erkenntnissen, ob Sie Ihr Kind für dieses Unterrichtskonzept geeignet halten, ob Sie als Eltern hinter diesem Konzept stehen. Eine IGS erwartet von den Eltern Mit- und Zusammenarbeit und Engagement in den Bereichen, die sich nicht unmittelbar mit dem Unterricht befassen, vor allen Dingen auch die positive Vertretung der Schule nach außen. Und sind Sie dann
überzeugt sein, dass eine IGS für Ihr Kind der richtige Weg ist, sagen
Sie es auch der Schule. | |
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An die Eltern der Viertklässler, die Ende April 2010 die IGS-Absage erhalten. |
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Die Grundschule hat Ihnen den Antrag „Weiterführende Schulen“ zurückgegeben und Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Kind wegen fehlender Plätze an einer Integrierten Gesamtschule nicht berücksichtigt worden ist. Was nun? Sie haben folgende Möglichkeiten: 1. Sie füllen einen neuen Antrag aus und akzeptieren die „Empfehlung“ der Grundschule (Haupt-, Realschule oder Gymnasium). Dieser Antrag wird der Verteilungskonferenz zugeleitet, als wäre vorher nichts gewesen. Ihr Kind erhält dann einen Platz in einer Schule des empfohlenen Bildungsganges. 2. Sie sagen der Grundschule eindeutig und unmissverständlich, dass Sie keine „Empfehlung“ wünschen. Sie können dann den Bildungsgang (Haupt-, Realschule oder Gymnasium), den Sie für Ihr Kind für richtig halten, frei wählen. Eine Querversetzung ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird ein neuer Antrag ausgefüllt, die „Empfehlung“ der Grundschule bleibt leer, und der von Ihnen gewünschte Bildungsgang wird eingetragen. Der Antrag geht an die Verteilungskonferenz und Ihr Kind erhält einen Platz an einer Schule des von Ihnen gewünschten Bildungsganges. Bei diesen beiden Möglichkeiten ist es ratsam, dass Sie den Erstantrag an sich nehmen und von dem zweiten Antrag eine Kopie erhalten. 3. Sie tun gar nichts. Irgendwann wird Ihr Kind auf irgendeiner Liste fehlen und Sie fallen auf. Grundschule oder Schulbehörde werden dann an Sie herantreten und Sie auffordern, sich für eine der beiden oben genannten Möglichkeiten zu entscheiden. Sie werden dann allerdings zum Rebellen und müssen damit rechnen, von den Behörden auch so behandelt zu werden. 4. Bei dem Gespräch mit der Grundschule beziehen Sie sich auf den Erstantrag und teilen der Grundschule unmissverständlich mit, dass Sie für Ihr Kind einen Platz an einer Integrierten Gesamtschule wollen, dass dieser Anspruch im Hessischen Schulgesetz beschrieben ist, und dass Sie diesen Anspruch gegen den Schulträger (Stadt Wiesbaden) notfalls auf dem Klageweg juristisch durchsetzen werden. Diese Versuche sind allerdings bisher immer gescheitert. Die Kürze der Zeit (ca. drei Monate bis zum Schuljahresbeginn) verhindert eine sinnvolle juristische Auseinandersetzung. Selbst wenn Sie nach Jahren Recht bekommen, nützt das Ihnen und Ihrem Kind rein gar nichts. Das wissen auch Schulträger und Schulamt und verhalten sich entsprechend. In der Regel weisen sie die Eltern auf die Möglichkeit des Besuchs der Brentano-Schule hin (IGS in Hochheim).
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| 20091031 |